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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Allgemeine Geschäftsbedingungen – transparent, fair, partnerschaftlich Vertrauen ist DIE unabdingbare Voraussetzung für eine erfolgreiche und für beide Seiten fruchtbare Beziehung. Wir haben uns deshalb entschlossen, die in unserer Praxis gängigsten und wichtigsten Regelungen als Allgemeine Geschäftsbedingungen zu veröffentlichen. Bitte nehmen Sie sich die Zeit und lesen diese genau durch. Zögern Sie bei Fragen nicht, uns anzusprechen.

§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, soweit nichts anderes vereinbart wird, für die vertraglichen Beziehungen zwischen der Zahnärztin Nicole Gumprecht und Patienten (Personenbezeichnungen stehen im Folgenden sowohl für die männliche als auch für die weibliche Bezeichnungsform).
  2. Zahnarzt im Sinne der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist eine Einzelzahnarztpraxis.
  3. Sollte der Behandlungsvertrag mit einer anderen Person als dem Patienten abgeschlossen werden, gelten die Regelungen für diese in gleicher Weise.

§ 2 Rechtsverhältnis

  1. Die Rechtsbeziehungen zwischen der Zahnärztin und dem Patienten sind privatrechtlicher Natur. Bei der Behandlung gesetzlich krankenversicherter Patienten finden darüber hinaus auch die Vorschriften der vertragszahnärztlichen Versorgung Anwendung.

§ 3 Zahnärztliche Dokumentation und Datenschutz

  1. Die zahnärztliche Dokumentation, insbesondere Patientenkarteien, Untersuchungsbefunde, Röntgenaufnahmen und andere Aufzeichnungen, ist Eigentum des Zahnarztes. Dies gilt auch für zur Planung und Diagnose angefertigten Modelle und Fotos.
  2. Der Patient oder ein von ihm Bevollmächtigter hat Anspruch auf Einsicht in die zahnärztliche Dokumentation und Anspruch auf Auskunft. Ein Anspruch auf Herausgabe der Originalunterlagen besteht nicht. Auf Verlangen können Kopien der schriftlichen Dokumentation gegen Kostenerstattung überlassen werden.
  3. Abweichend von Abs. 2 ist die vorübergehende Überlassung von Originalunterlagen, insbesondere von Röntgenaufnahmen, an einen vom Patienten bevollmächtigten Rechtsanwalt möglich, soweit nicht überwiegende Interessen des Zahnarztes entgegenstehen. Vor der Versendung sind die hierdurch entstehenden Auslagen zu erstatten und der Erhalt der Aufzeichnungen ist zu quittieren. Die Überlassung kann bis zum Ausgleich der Auslagen verweigert werden.
  4. Die Erhebung, Nutzung und Verarbeitung der Daten, einschließlich ihrer Weitergabe erfolgt unter Beachtung der gesetzlichen Regelungen, insbesondere der Bestimmung über den Datenschutz, der ärztlichen Schweigepflicht und des Sozialgeheimnisses. Der Patient stimmt der Weitergabe seiner Daten an eine zahnärztliche Abrechnungsgesellschaft zu.

§ 4 Ausfallhonorar

  1. Die Praxis Zahnkraft ist eine Bestellpraxis. Die vereinbarten Behandlungstermine sind ausschließlich für den Patienten reserviert. Die geplanten Behandlungszeiten sind vom Patienten einzuhalten. Ein pünktliches Erscheinen in den Praxisräumen wird vorausgesetzt.
  2. Soweit der Termin durch den Patienten nicht wahrgenommen werden kann, hat dieser die Zahnarztpraxis mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin über die Verhinderung in Kenntnis zu setzen.
  3. Soweit der Patient dem nicht nachkommt, hat der Zahnarzt die Möglichkeit einen Ausfallbetrag pro ausgefallener Behandlungsstunde als pauschalisierten Schadenersatz zu einzufordern.
  4. Der Schadenersatzanspruch entfällt, wenn der Patient unverschuldet an der rechtzeitigen Absage oder Wahrnehmung des Termins gehindert war.
  5. Dem Patienten steht es darüber hinaus frei nachzuweisen, dass der Zahnärztin kein oder ein geringerer pauschalierter Schaden entstanden ist.

§ 5 Zahlungsregelungen

  1. Der Patient wird vor Behandlungsbeginn über die zu erwartenden Gesamtkosten, bzw. Eigenanteile und Mehrkosten bei gesetzlich und auch privat versicherten Patienten, informiert.
  2. Kleinere Beträge für Füllungen oder Prophylaxe können per Barzahlung direkt in der Praxis entrichtet werden.
  3. Rechnungsbeträge, die nicht direkt entrichtet werden, können von der Praxis über das Deutsche Zahnärztliche Rechenzentrum (DZR) abgerechnet werden. Darüber hinaus erhält der Patient in Form der Abrechnungsgesellschaft einen kompetenten Ansprechpartner bei möglichen Auseinandersetzungen mit kostenerstattenden Stellen. Zudem ist hier eine unkomplizierte Teilfinanzierung möglich. Wünscht der Patient keine Abrechnung über eine zahnärztliche Abrechnungsgesellschaft, gelten die Zahlungsbedingungen unter Punkt (2).
  4. Die Zahnärztin kann bei privat versicherten Patienten vor Behandlungsbeginn die Zahlung eines Vorschusses bis zu 100% der zu erwartenden Auslagen (Material- und Laborkosten) verlangen.
  5. Mit Zugang der Rechnung wird die Zahlung fällig.
  6. Der Patient kommt nach einer Mahnung, spätestens aber 30 Tage nach Zugang der Rechnung in Verzug. Ab diesem Zeitpunkt wird der Rechnungsbetrag mit 5 Prozent über dem Basiszinssatz, oder einem höheren, tatsächlich von der Zahnärztin bezahlten Zinssatz verzinst. Für jede Mahnung werden zusätzlich € 5,00 als Bearbeitungsgebühr berechnet.

§ 6 Abtretungsverbot

  1. Die Abtretung von nicht rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen aus dem Behandlungsverhältnis ist ausgeschlossen, soweit der Zahnarzt dieser nicht vorher zustimmt.

§ 7 Haftungsbeschränkung

  1. Für Schäden an eingebrachten Sachen, welche in der Obhut des Patienten bleiben, haftet der Zahnarzt ausschließlich bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Gleiches gilt für Verlust von Geld und Wertsachen.
  2. Für die Garderobe des Patienten, welche er in den Praxisräumen ablegt, wird keine Haftung übernommen.

§ 8 Erfüllungsort / Gerichtsstand

  1. Der Erfüllungsort / Gerichtsstand ist Düsseldorf.

§ 9 Schlussbestimmungen

  1. Sollten Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

WAS IST ZAHNKRAFT?

Wir sind eine modernst ausgestattete Zahnarztpraxis in den neu gebauten Deiker Höfen.

KONTAKT


Nicole Gumprecht
Herma-Körding-Straße 4n
40468 Düsseldorf

+49 172 5483064

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